1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Ziffer Consulting GmbH (folgend: Ziffer) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend: AGB).

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kundenfinden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und Ziffer diesen nicht widerspricht. Sollten im Einzelfall individuelle Vereinbarungen zwischen Ziffer und dem Kunden (etwa Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der AGB) erfolgen, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Ziffer maßgebend.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Angebote von Ziffer sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mitschriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von Ziffer, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung zustande. Zumutbare Teillieferungen und entsprechende teilweise Fakturierungen sind stets möglich, wenn und soweit es sich um handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen handelt.

2.2 Inhalt und Umfang der von Ziffer geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von Ziffer.

2.3 Ziffer behält sich Änderungen des Vertragsproduktes vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden und die Änderungen des Vertragsproduktes dem Kunden zumutbar sind.

2.4 Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Ziffer kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist, der Kunde Ziffer erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat und die Verzögerung von Ziffer verschuldet ist.

2.5 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Ziffer 10.4 gilt entsprechend.

2.6 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für Ziffer angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von Ziffer nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa bei Störungen im Rahmen der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, bei Streiks, bei Aussperrungen, bei Betriebsstörungen etc. maximal bis zu 6 Wochen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden. Ziffer 2.4 und 2.5 gelten entsprechend.

2.7 Ziffer behält sich das Recht vor, aus den in Ziffer 2.6 genannten Gründen vom Vertrag -soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.

2.8 Kommt der Kunde mit der Annahme der von Ziffer angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet.

3. Prüfung und Gefahrübergang

3.1 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes oder einer Verzögerung geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von Ziffer auf den Kunden über.

3.2 Weist die gelieferte Ware bei Anlieferung erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).

3.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen (§ 377 HGB). Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Ziffer genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen.

4.2 Ziffer behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen eintreten. Auf Anfrage des Kunden wird Ziffer die Gründe für die Preisanpassung darlegen, die jeweils relevanten Kostenelemente benennen und deren preisbildende Gewichtung im Einzelnen aufzeigen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

4.3 Sofern ein Kreditlimit eingeräumt worden ist und keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Eintritt der Fälligkeit berechnet.

4.4 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit, behält sich Ziffer vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist Ziffer berechtigt, von der gewährten Zahlungsbedingung abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

4.5 Ziffer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist Ziffer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.6 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.

4.7 Ziffer kann wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn der Kunde von den Zahlungsverpflichtungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht. Liegt ein solcher rechtfertigender Grund vor, kann Ziffer überdies alle offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig stellen. Für Forderungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, entfällt das Ratenzahlungsrecht des Kunden, sofern der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Rate oder eines nicht unerheblichen Teils der Rate in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Rate in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Rate für zwei Monate erreicht.

5. Datenverarbeitung / Datenschutz

5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Ziffer-Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Ziffer erhebt, verarbeitet und nutzt die im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten (z.B. Name, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Telefonnummer, Steuernummer etc.). Die Übermittlung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten erfolgt innerhalb der Organisation der Ziffer (i) zum Zwecke der Rechnungsstellung an externe Rechenzentren, (ii) zum Zwecke der Auftragsabwicklung an Lieferanten und (iii) im Rahmen der Erfüllung von Datenverarbeitungsaufgaben an Servicepartner. Dritte werden im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten verpflichtet. Der Umfang der Datenübermittlung wird vertraglich geregelt. Soweit es zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von Ziffer erforderlich ist, übermittelt Ziffer Fakturierungsdaten direkt oder über einen Vertragspartner im Sinne der Funktionsübertragung (§ 28 BDSG) an Inkassounternehmen. Ziffer stellt dadurch sicher, dass schutzwürdige Belange der Kunden nicht beeinträchtigt werden.

5.2 Ziffer behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Ziffer erforderlich ist. Bilanzdaten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Kreditprüfung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. In jedem Fall wird Ziffer die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

5.3. Der Kunde erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur vorgenannten Datenverwendung.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Ziffer bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

6.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an Ziffer ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung selbst einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so ist der Kunde auf Verlangen von Ziffer verpflichtet, die Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitzuteilen. Alle dazugehörigen Unterlagen sind Ziffer auszuhändigen; den Abnehmern ist die Abtretung mitzuteilen.

6.3 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für Ziffer. In diesem Falle erwirbt Ziffer einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

6.4 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder im Falle des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden wird der Kunde auf das Eigentum von Ziffer hinweisen und Ziffer unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Ziffer an den Kunden oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, ist Ziffer berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden zurückzuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet dessen behält sich Ziffer vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte darf Ziffer die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.

6.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

6.7 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Produkte bleiben im Eigentum von Ziffer. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf diese Produkte nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen nutzen.

6.8 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen zu, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, so hat der Kunde Ziffer unverzüglich zu informieren und Ziffer alle zur Durchsetzung der Eigentumsrechte notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Ziffer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

7. Mängelansprüche

7.1 Bezüglich der dem Kunden gelieferten Produkte finden die Vorschriften zur kaufvertraglichen Sachmängelhaftung Anwendung, soweit sich aus nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

7.2 Ziffer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations- / Konfigurationsleistungen werden von Ziffer grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Beratungsleistungen von Ziffer erfolgen kostenlos und unverbindlich. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander/untereinander, wird dadurch nicht begründet.

7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht

 

    • bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
    • bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
    • bei funktionsbedingtem Verschleiß,
    • wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden oder
    • wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

 

7.4 Ziffer übernimmt keine Gewähr für öffentliche Aussagen, insbesondere Werbeaussagen des Herstellers.

7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von Ziffer zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist Ziffer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt Ziffer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist (mindestens 14 Tage), ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert Ziffer zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

7.6 Die Gewährleistungsbestimmungen der vorstehenden Ziffer 7.1 bis 7.4 gelten entsprechend für die Erbringung von Werkleistungen. Insbesondere wird Ziffer, soweit das vereinbarte Werk die vertraglichen Funktionen oder charakteristischen Leistungsmerkmale nicht aufweist, nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Leistung erbringen.

7.7 Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 10.5.

7.8 Die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt, soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist. Der Kunde hat Ziffer im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchgüterkauf vorlag.

7.9 Die Ziffern 7.1 - 7.6 kommen bei weitergehenden Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller nicht zur Anwendung. Ziffer gibt diese in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.10 Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von Ziffer übertragbar.

7.11 Ist eine Sachmängelhaftung von Ziffer nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei Ziffer bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist Ziffer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.

8. Projektgeschäft (Herstellerunterstütztes Endkundengeschäft)

8.1 Ziffer gewährt bei der Durchführung von Projektgeschäften vorbehaltlich der Genehmigung durch den jeweiligen Hersteller und der Belieferung des jeweils benannten Endkunden Angebote oder Preise zu besonderen Konditionen.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Ziffer, die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten, insbesondere alle Endkundennachweise wie Lieferscheine und Rechnungen (Schwärzung irrelevanter Daten möglich) zwölf Monate rückwirkend bereitzuhalten und auf Anfrage von Ziffer oder des Herstellers vorzulegen, nur an den zulässigen Endkunden zu verkaufen sowie den höchst zulässigen Endkundenpreis nicht zu überschreiten.

8.3 Im Fall der Verweigerung der Genehmigung durch den Hersteller oder im Fall der Zuwiderhandlung gegen die Herstellerbedingungen hat Ziffer unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche das Recht, dem Kunden die Differenz zwischen der speziellen Preiszusage und dem regulären Einkaufspreis der Ware in Rechnung zu stellen.

9. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte

9.1 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an Ziffer zu melden.

9.2 Ziffer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Ziffer von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9.3 Hinweise auf den Produkten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Ziffer berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

9.4 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Ziffer von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

9.5 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.

9.6 Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ziffer. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

10. Haftung

10.1 Für Schäden, die Ziffer zu vertreten hat, haftet Ziffer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

10.2 Ziffer haftet nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind, insbesondere haftet Ziffer nicht für den Verlust von Daten und daraus resultierenden Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden (mittelbare Schäden und Folgeschäden) des Kunden.

10.3 Bei Sachschäden und sonstigen Schäden ist die Ersatzpflicht bei von Ziffer zu vertretenden Schäden begrenzt auf die Deckungssumme der von Ziffer abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.

10.4 Ist die Haftung von Ziffer ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.5 Die Haftungsfreizeichnung der vorstehenden Ziffer 10.1 bis 10.4 gilt nicht,

 

    • wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von Ziffer zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden;
    • bei von Ziffer eingeräumten Garantien;
    • für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von Ziffer, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind;
    • wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Ziffer beruht oder Ziffer vertragswesentliche Pflichten (Verpflichtungen deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Ziffer jedenfalls auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1. Ziffer behält sich das Recht vor, Neufassungen von diesen AGB in die einzelnen Verträge einzubeziehen. Ziffer wird den Kunden hierfür zur Abgabe eines ausdrücklichen Einverständnisses unter Beifügung der Neufassung innerhalb einer 6-wöchigen Frist auffordern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Widerspruchsfrist, wird die Neufassung Vertragsinhalt.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, wenn der Kunde Kaufmann ist. Ziffer ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (CISG) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Ziffer Consulting GmbH, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am Main

Stand 10/2018

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Kompatibilität
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Erstklassige Produkte
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